Widerspruch gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Muster und rechtliche Grundlagen

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Arbeitsrecht – Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine unerwartete und belastende Situation darstellen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. In bestimmten Fällen haben Mitarbeiter das Recht, einen Widerspruch gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzulegen. Doch welche Voraussetzungen gelten, wie funktioniert der Widerspruch und wie sollte ein entsprechendes Muster für den Widerspruch aussehen?

In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen eine Kündigung Erfolg haben kann und bekommst eine Vorlage, die du an betroffene Mitarbeiter weitergeben kannst.

1. Wann ist ein Widerspruch gegen eine Kündigung möglich?

Nicht jede Kündigung kann einfach angefochten werden. Ein Widerspruch gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und rechtlich möglich.

Gründe für einen Widerspruch

  • Formfehler: Die Kündigung entspricht nicht den gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen (z. B. fehlende Unterschrift oder falsche Frist).
  • Fehlender Kündigungsgrund: Bei einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung kann geprüft werden, ob der Arbeitgeber eine ausreichende Begründung geliefert hat.
  • Sozialwidrigkeit: Falls das Kündigungsschutzgesetz greift, könnte die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein.
  • Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt: Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei einer Kündigung gehört werden.

2. Fristen für den Widerspruch gegen eine Kündigung

Ein Widerspruch gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schnell erfolgen. Wichtig ist, dass du als HR-Verantwortlicher die betroffenen Mitarbeiter über folgende Fristen informierst:

  • Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, kann der Arbeitnehmer dort innerhalb von einer Woche Widerspruch einlegen.
  • Die Kündigungsschutzklage ist der wichtigste Schritt, um die Wirksamkeit einer Kündigung überprüfen zu lassen.

Ein Widerspruch allein reicht nicht aus, um eine Kündigung unwirksam zu machen – eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist notwendig.

3. Muster: Widerspruch Kündigung Arbeitsverhältnis

Hier findest du eine Vorlage für den Widerspruch gegen eine Kündigung, die Arbeitnehmer nutzen können:

[Name des Arbeitnehmers]
[Adresse des Arbeitnehmers]
[PLZ, Ort]
[Datum]

[Name des Unternehmens]
[Name der HR-Abteilung]
[Adresse des Unternehmens]
[PLZ, Ort]

Betreff: Widerspruch gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die mir am [Datum] zugegangene Kündigung meines Arbeitsverhältnisses ein. Ich bin der Auffassung, dass diese Kündigung aus folgenden Gründen unwirksam ist:

  • Unzureichende oder fehlerhafte Begründung der Kündigung
  • Nicht erfolgte Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme zu meinem Widerspruch und um eine Überprüfung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name des Arbeitnehmers]

Diese Muster-Vorlage hilft Mitarbeitern, ihren Widerspruch gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses korrekt zu formulieren.

4. Rolle der HR-Abteilung beim Kündigungswiderspruch

Als HR-Abteilung bist du oft die erste Anlaufstelle, wenn ein Mitarbeiter einen Widerspruch gegen seine Kündigung einreichen möchte. Deine Aufgabe ist es, die formellen Prozesse sicherzustellen und mögliche Fehler zu vermeiden.

To-Do-Liste für die HR-Abteilung

  • Prüfung der Kündigung auf formelle Fehler
  • Abstimmung mit der Geschäftsführung oder Rechtsabteilung
  • Betriebsrat (falls vorhanden) über den Widerspruch informieren
  • Mitarbeiter über rechtliche Möglichkeiten aufklären

Ein transparenter Umgang mit Kündigungen stärkt das Vertrauen in das Unternehmen und reduziert rechtliche Risiken.

5. Häufige Fragen zum Widerspruch gegen eine Kündigung

1. Kann eine Kündigung durch einen Widerspruch rückgängig gemacht werden?

Nein, ein Widerspruch allein macht eine Kündigung nicht unwirksam. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn er die Kündigung anfechten möchte.

2. Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Widerspruch ablehnt?

Falls der Arbeitgeber den Widerspruch nicht akzeptiert, bleibt dem Arbeitnehmer nur der Gang zum Arbeitsgericht, um die Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen kann es jedoch auch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

3. Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch und einer Klage?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage hängen vom Streitwert und der Dauer des Verfahrens ab. Falls der Arbeitnehmer Rechtsschutzversicherung hat oder Gewerkschaftsmitglied ist, kann diese die Kosten übernehmen.

Fazit: Widerspruch gegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses richtig einlegen

Ein Widerspruch gegen eine Kündigung kann in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein – sei es aufgrund von Formfehlern, einer fehlerhaften Begründung oder der fehlenden Anhörung des Betriebsrats. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer die gesetzlichen Fristen beachten und sich im Zweifel rechtlichen Beistand holen.

Die HR-Abteilung sollte darauf vorbereitet sein, Anfragen zu Kündigungswidersprüchen professionell zu bearbeiten und Mitarbeitern mit klaren Informationen und einem Muster für den Widerspruch zu helfen.

FAQ: Widerspruch gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

1. Muss ich meinen Widerspruch schriftlich einreichen?

Ja, ein Widerspruch gegen eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Es ist ratsam, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung zu übergeben, um den Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.

2. Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Falls der Arbeitgeber den Widerspruch nicht akzeptiert, bleibt dem Arbeitnehmer nur die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung rechtskräftig.

3. Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern?

Der Betriebsrat kann einer Kündigung widersprechen, wenn er sie für sozial ungerechtfertigt hält. Der Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zur Rücknahme der Kündigung. Er kann aber im späteren Gerichtsverfahren eine wichtige Argumentationsgrundlage für den Arbeitnehmer sein.

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