Was ist ein Dienstvorgesetzter?
Der Dienstvorgesetzte ist der Vorgesetzte eines Leiters einer Behörde. Er ist verantwortlich für die ihm untergeordneten Beamten der jeweiligen Stelle. Beamtenrechtliche Angelegenheiten und Entscheidungen obliegen dem Dienstvorgesetzten, außer dies ist anders geregelt. Dies ist in Paragrafen drei Absatz zwei des BBG (Bundesbeamtengesetz) verankert.
Inhaltsverzeichnis
Das bedeutet, dass ein Dienstvorgesetzter den Vorgesetzten für den Leiter der Behörde darstellt. Der Dienstvorgesetzte ist dafür zuständig, seinen untergeordneten Beamten Weisungen bzw. Aufgaben zuzuteilen. Somit hat der Dienstvorgesetzte dem jeweiligen leitenden Beamten einer Behörde gegenüber das Weisungsrecht.
Was macht ein Dienstvorgesetzter?
Die persönlichen Angelegenheiten, also die arbeitsvertragsrechtlichen Entscheidungen und die beamtenrechtlichen Entscheidungen zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn regelt ein Dienstvorgesetzter. So ist er beispielsweise für den für den Abschluss von Arbeitsverträgen zuständig. Zudem fällt in seinen Aufgabenbereich auch die Urlaubsgewährung der jeweiligen Anträge. Das Zuweisen von Aufgaben und auch verschiedene Disziplinarentscheidungen gehören zu seinem Tätigkeitsbereich.
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Übrigens gibt es je nach Aufbau auch verschiedene Arten von Vorgesetzten. Beamte, welche Fachvorgesetzte sind, erteilen beispielsweise Anordnungen die dienstliche Tätigkeit betreffend. Dies hängt jedoch wie gesagt von der jeweiligen Struktur ab.
Warum sind Dienstvorgesetzte so wichtig?
Behörden, Ämter und der öffentliche Dienst sind immer Teil eines großen Ganzen und somit mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Für den Dienstherren ist es nicht möglich, jede einzelne Stelle zeitgleich korrekt zu koordinieren. Dementsprechend werden die Verantwortung und Delegation in personalrechtlicher Hinsicht auf den jeweiligen Dienstvorgesetzten übertragen.
Der Unterschied zwischen Vorgesetzten und Dienstvorgesetzten
Ein Dienstvorgesetzter ist diejenige verbeamtete Person, welche beamtenrechtliche Entscheidungen zuständig ist. Er oder Sie ist jedoch nicht die oberste Dienstbehörde, sondern gewissermaßen abgestellt, diesen Aufgabenbereich zu übernehmen. Gibt es keinen Dienstvorgesetzten, so ist die jeweilige Dienstbehörde für diesen Bereich zuständig. Besteht keine andere Vereinbarung, kann ein Dienstvorgesetzter abgestellt werden. Die Dienstbehörde ist für Beamten betreffende Entscheidungen unmittelbar zuständig. Ein Vorgesetzter hingegen ist ein Beamter, welcher einem anderen Beamten vorausgestellt ist. Der Vorgesetzte des Vorgesetzten einer Behörde ist dann der Dienstvorgesetzte.
Außerdem gibt es nicht nur eine Art des Dienstvorgesetzten, sondern dieser Titel kann in mehreren Abstufungen erfolgen. Dies hängt von Struktur, Aufbau, Größe und Komplexität der Behörde ab. Der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist zum Beispiel der Beamte, welcher dem Vorgesetzten der jeweiligen Behörde vorsteht. Über ihm folgt dann ein höherer Dienstvorgesetzter, welcher entsprechend mehr Entscheidungsgewalt hat. Wird es ganz komplex, kann es sogar einen höchsten Dienstvorgesetzten geben. Ein höchster Dienstvorgesetzter leitet die oberste Dienstbehörde.
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