Spesen 24

Unternehmenskosten

Die Spesen können nicht selbstständig bestimmt werden, sondern es gibt festgesetzte Höchstbeträge. Mit dem einfachen Spesenrechner von HoorayHR hast Du alles perfekt im Blick.

Spesen 24 – alle Informationen für das Jahr 2024

Im Arbeits- und Geschäftsleben entstehen immer wieder Spesen. Damit Mitarbeiter diese Aufwendungen nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, gibt es besondere Regelungen. Spesen werden daher in den Reisekosten berücksichtigt und können beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Hierzu bestehen selbstverständlich gesetzliche Regelungen.

Was genau sind Spesen?

Als Spesen oder auch Verpflegungsmehraufwand genannt werden alle Kosten bezeichnet, die während einer Geschäftsreise entstehen. Diese entstehenden Kosten können beim Arbeitgeber geltend gemacht werden und werden von diesem rückerstattet. Die Rückerstattung der Spesen erfolgt über die Spesenabrechnung.

Wichtig ist hier zu beachten: Der Begriff Verpflegungsmehraufwand bedeutet, dass nicht alle Verpflegungskosten ersetzt werden, sondern nur die Kosten, die die normalen Kosten zu Hause übersteigen.

Einfach ausgedrückt versteht man unter Spesen auch Übernachtungskosten, Fahrtkosten und andere Nebenkosten, die bei einer Geschäftsreise auftreten können. In Deutschland werden die Spesen auch gerne als Reisekosten bezeichnet.

Rechtlich würde der Verpflegungsmehraufwand im Einkommensteuergesetz unter Paragraph 9 Absatz 4a. Die Kernaussage hier ist:

Wenn jemand auf einer Geschäftsreise höhere Kosten für die Verpflegung als in seiner Arbeitsstätte aufwenden muss, so hat er diese höheren Ausgaben vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen oder er macht diese Kosten steuerlich geltend. 

Welche Kosten fallen unter den Begriff Spesen?

Fahrtkosten

Benzin, Taxikosten, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bahn, Bus, Flugzeug etc.)

Reise Nebenkosten

Parkgebühren, WC-Gebühren, Porto, Eintritt (Messen, Veranstaltungen usw.)

Übernachtungen

Hotelzimmer, Pensionen und ähnliches

Verpflegung

Essen und Getränke

Die Spesenpauschale wird jedes Jahr erneut festgelegt

Die Spesenhöhe wird nicht vom Arbeitgeber definiert, sondern vom Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu festgesetzt. Es bestehen die kleine Spesenpauschale und die große Spesenpauschale. Die Spesenabrechnung kann durch eine Spesenabrechnung Vorlage einfach durchgeführt und durch den Spesenrechner 24 noch einmal einer Kontrolle unterzogen werden. 

Die Spesen 24 für Deutschland und das europäische Ausland

Im Folgenden die aktuellen Spesenpauschalen für das Jahr 2024.

  • die kleine Spesenpauschale liegt bei 14,– Euro
  • die große Spesenpauschale liegt bei 28,– Euro, wobei reine Übernachtungskosten mit 20,– Euro abgedeckt werden

Wichtig hierzu: Die genannten Spesenpauschalen werden nur befristet ausbezahlt. Hier gilt eine Drei-Monats-Frist! Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die länger als drei Monate beruflich bedingt an einem anderen Ort verbringen, den Anspruch auf Spesen verlieren. Spesen werden also nicht in unendlicher Höhe ausgezahlt, sondern es existiert eine Deckelung.

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