Nebentätigkeiten im Unternehmen: Was du als HR beachten solltest

nebentätigkeiten

In Zeiten von Flexibilität und Remote Work ist das Thema Nebentätigkeiten immer relevanter geworden. Viele Mitarbeiter interessieren sich für einen Nebenjob oder für freiberufliche Tätigkeiten neben ihrem Hauptberuf. Für die HR-Abteilung ist es daher wichtig, zu wissen, wie Nebentätigkeiten geregelt sind und was im Zusammenhang mit diesen zu beachten ist. Ob für finanzielle Zusatzleistungen oder für die persönliche Weiterentwicklung – die Motive für eine Nebentätigkeit sind vielfältig. Doch was bedeutet der Begriff „Nebentätigkeit“ genau, und welche Regeln gelten in Deutschland?

Was ist eine Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist jede berufliche Aktivität, die zusätzlich zur Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Das kann zum Beispiel ein Nebenjob, eine freiberufliche Tätigkeit oder sogar die Gründung eines eigenen kleinen Unternehmens sein. Generell gilt, dass Nebentätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden und die Haupttätigkeit im Unternehmen nicht beeinträchtigen sollten.

Arten von Nebentätigkeiten

Hier eine Übersicht über gängige Formen von Nebentätigkeiten:

  • Minijobs: eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung, meist mit einer Einkommensobergrenze.
  • Freiberufliche Tätigkeiten: beispielsweise als Berater, Dozent oder Content-Creator.
  • Gewerbliche Tätigkeiten: wie der Verkauf selbstgemachter Produkte oder die Gründung eines kleinen Startups.
  • Projektarbeit oder Honorarstellen: kurze Einsätze oder temporäre Projekte, etwa in der Wissenschaft oder im kreativen Bereich.

Nebentätigkeiten können also sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass sie immer den arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Die Frage, ob Nebentätigkeiten erlaubt sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, eine Nebentätigkeit auszuüben, solange bestimmte Regeln und Vereinbarungen eingehalten werden.

Gesetzliche Vorgaben zu Nebentätigkeiten

Nach deutschem Arbeitsrecht gilt das Grundprinzip, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Einschränkungen gibt es jedoch:

  • Kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Die Gesamtarbeitszeit (inklusive Haupt- und Nebenjob) darf 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt nicht überschreiten. Pausen und Ruhezeiten müssen ebenfalls eingehalten werden.
  • Keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber: Eine Nebentätigkeit darf nicht im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen, es sei denn, dieser hat zugestimmt.
  • Keine Beeinträchtigung der Hauptarbeit: Die Leistung und Konzentration im Hauptjob darf durch die Nebentätigkeit nicht negativ beeinflusst werden.

Zustimmungspflicht durch den Arbeitgeber?

In vielen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren müssen oder sogar eine ausdrückliche Genehmigung einholen müssen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass keine Interessenskonflikte entstehen und dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Informiere deinen Arbeitgeber: Mitarbeiter sollten offen und frühzeitig über eine geplante Nebentätigkeit sprechen. So lassen sich Missverständnisse und potenzielle Konflikte vermeiden.
  • Arbeitsvertrag prüfen: Die Regelungen zu Nebentätigkeiten können von Unternehmen zu Unternehmen variieren, daher ist es wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln zu überprüfen.

Vorteile und Herausforderungen der Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich bringen.

Vorteile:

  • Finanzielle Entlastung: Zusatzeinkommen kann den Mitarbeiter motivieren und finanziell absichern.
  • Neue Kompetenzen: Nebentätigkeiten ermöglichen den Aufbau von Fähigkeiten und Netzwerken, die letztlich auch im Hauptjob von Vorteil sein können.
  • Höhere Zufriedenheit: Ein erfüllender Nebenjob kann die allgemeine Arbeitszufriedenheit und das Wohlbefinden des Mitarbeiters steigern.

Herausforderungen:

  • Überlastung: Nebentätigkeiten können zu Erschöpfung führen, wenn der Mitarbeiter nicht genügend Pausen einhält.
  • Loyalitätskonflikte: Wenn der Nebenjob im direkten Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht, kann es zu Interessenskonflikten kommen.
  • Administrative Hürden: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, was zusätzlichen Aufwand für die HR-Abteilung bedeutet.

Beispiele für Regelungen im Arbeitsvertrag

Viele Unternehmen haben spezifische Klauseln zu Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag. Hier einige Beispiele:

  • Meldepflicht: Oft ist eine Meldepflicht festgelegt, wonach Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen.
  • Genehmigungspflicht: Manche Unternehmen fordern eine Genehmigungspflicht, bei der die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden muss.
  • Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten: Es kann festgelegt sein, dass Tätigkeiten in Konkurrenzbranchen oder in Form von Nachtarbeit untersagt sind.

Für die HR-Abteilung ist es entscheidend, bei Fragen zu Nebentätigkeiten transparent und fair zu kommunizieren. So können Lösungen gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen des Arbeitnehmers als auch den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber melden?

Ja, in den meisten Fällen verlangen Arbeitgeber eine Meldung, wenn Mitarbeiter eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten. Diese Anforderung ist oft im Arbeitsvertrag festgelegt. Durch eine Meldung kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass es keine Interessenskonflikte oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Arbeitszeitgesetz, gibt. Offene Kommunikation über Nebenjobs hilft, Missverständnisse zu vermeiden und klare Regelungen zu schaffen.

Kann mein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ablehnen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen kann dein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ablehnen. Zum Beispiel, wenn die Tätigkeit in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht, gesetzliche Ruhezeiten überschritten werden oder die Nebentätigkeit die Hauptarbeit negativ beeinflussen könnte. In den meisten Fällen werden jedoch gemeinsam mit der HR-Abteilung Lösungen gefunden, die sowohl den Anforderungen des Arbeitnehmers als auch des Unternehmens gerecht werden.

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