Langzeitkrank: Was du als HR-Verantwortlicher wissen solltest

Langzeitkrank

Das Thema Langzeitkrankheit ist für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung. Ist ein Mitarbeiter mehrere Wochen krank, zum Beispiel wegen Long-Covid, muss eine Lösung her. Gerade in der HR-Abteilung kann ein Mitarbeiter, der langzeitkrank ist, Fragen zu Kosten, Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und die betroffenen Mitarbeitenden aufwerfen. Doch wie definierst du, ab wann jemand langzeitkrank ist, und welche Verpflichtungen entstehen dabei? In diesem Beitrag erhältst du alle wichtigen Infos rund um das Thema Langzeitkrankheit – von der Definition bis hin zu den finanziellen Aspekten.

Ab wann gilt ein Arbeitnehmer als langzeitkrank?

Um die Frage „Ab wann gilt ein Arbeitnehmer als langzeitkrank?“ zu beantworten, ist ein genauer Blick auf die Regelungen wichtig. In der Regel spricht man von einer Langzeiterkrankung oder Arbeitsunfähigkeit, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig ist. Auch wenn die Erkrankung in kürzeren Phasen immer wieder auftritt und insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres erreicht, wird sie als Langzeiterkrankung angesehen.

Es gibt bestimmte Schritte, die du als Arbeitgeber in einem solchen Fall berücksichtigen solltest:

  • Laufende Dokumentation der Fehlzeiten: Besonders bei häufigen, kürzeren Krankheitsphasen ist es wichtig, die Krankheitstage korrekt zu erfassen und Betroffene zu bitten, ihre Krankheiten, Probleme und Fehlzeiten genau zu dokumentieren.
  • Beratung und Gespräche mit dem Mitarbeiter: Sobald Langzeiterkrankungen absehbar sind, sollte in Absprache mit dem Mitarbeiter geklärt werden, wie die Rückkehr zum Arbeitsplatz gestaltet werden kann.
  • Einbindung des Betriebsarztes: Der Betriebsarzt kann im Verlauf eine wichtige Rolle spielen, vor allem bei der Frage, welche Arbeiten ein erkrankter Mitarbeiter langfristig wieder ausüben kann. Er kann bei der Bescheinigung der Krankmeldung helfen die betroffene Person beim Wiedereinstieg unterstützen.

Langzeitkrankheit kann nicht nur durch eine einzelne Krankheit verursacht werden, sondern auch durch chronische Erkrankungen oder psychische Belastungen, die zu längeren Arbeitsausfällen führen.

Krankengeldanspruch: Was zahlt der Arbeitgeber, wenn jemand langzeitkrank ist?

Ein zentraler Punkt, den du als HR-Verantwortlicher kennen solltest, sind die finanziellen Verpflichtungen, die mit einer Langzeiterkrankung einhergehen. In Deutschland gelten klare gesetzliche Regelungen zur Lohnfortzahlung und zur Krankengeldzahlung:

1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In den ersten sechs Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn des erkrankten Mitarbeiters vollständig weiter. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich vorgeschrieben und betroffene Personen haben einen Anspruch darauf. Sollte die Krankheit länger andauern, endet die Lohnfortzahlung nach den sechs Wochen, und die Krankenkassen übernehmen die Pflichten des Arbeitgebers.

2. Krankengeld durch die Krankenkasse

Nach den ersten sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlungen in Form von Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, darf aber nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens ausmachen. Wichtig zu wissen: Die Zahlung des Krankengeldes ist auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt, sofern es sich um dieselbe Krankheit handelt. Ein Betroffener muss das Krankheitsbild und die Arbeitsunfähigkeit nachweisen können.

3. Zuschüsse und betriebliche Regelungen

Einige Unternehmen bieten zusätzlich zum Krankengeld Zuschüsse an, um den Einkommensverlust zu mindern. Solche Regelungen sind freiwillig und häufig Teil von Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen. Wenn dein Unternehmen eine betriebliche Krankenzusatzversicherung anbietet, kann das ebenfalls eine zusätzliche Absicherung für langzeiterkrankte Mitarbeiter darstellen.

4. Zusammenarbeit mit der Krankenkasse

Die Krankenkasse wird bei einer Langzeiterkrankung einbezogen, um den Gesundheitszustand und die Wiedereingliederung des Mitarbeiters zu fördern. Eine sogenannte „stufenweise Wiedereingliederung“ – auch als Hamburger Modell bekannt – ermöglicht es dem Mitarbeiter, Schritt für Schritt zurück in den Berufsalltag zu finden und die Arbeit wieder zu beginnen. Als HR-Bereich bist du hier für die Abstimmung zwischen den Beteiligten zuständig, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Tipps für den Umgang mit Langzeitkranken im Unternehmen

Der Umgang mit langzeitkranken Menschen erfordert Einfühlungsvermögen, organisatorische Maßnahmen und Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Das Arbeitsverhältnis kann darunter leider leiden, aber auch Betroffene von Arbeitsunfähigkeiten haben oft mit der Situation zu kämpfen – neben den Krankheitssymptomen. Folgende Punkte können dir helfen, die Situation sowohl für das Unternehmen als auch für den betroffenen Mitarbeiter gut zu gestalten:

  • Frühzeitige Kommunikation: Halte Kontakt zum erkrankten Mitarbeiter, um Vertrauen zu schaffen und Lösungen zu finden.
  • Wiedereingliederung aktiv unterstützen: Nach einer langen Erkrankung kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag herausfordernd sein. Ein schrittweiser Einstieg erleichtert die Rückkehr.
  • Beratung und Unterstützung anbieten: Hilfe bei organisatorischen und psychischen Herausforderungen durch Betriebsärzte und das HR-Team kann die Heilung und die Rückkehr beschleunigen.

Diese Vorgehensweisen helfen, sowohl die Mitarbeiterbindung zu stärken als auch das Risiko einer dauerhaften Erkrankung oder vorzeitigen Berufsunfähigkeit zu verringern. Auch im Falle einer Kündigung sollte das klar und frühzeitig kommuniziert werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ab wann wird eine Krankheit als Langzeitkrankheit eingestuft?

Eine Krankheit gilt in der Regel dann als Langzeitkrankheit, wenn ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig ist oder innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung fehlt. Diese Einstufung ist wichtig, da sie bestimmte gesetzliche Regelungen zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld in Kraft setzt.

Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn ein Mitarbeiter langzeitkrank wird?

Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, in den ersten sechs Wochen der Krankheit die volle Lohnfortzahlung zu leisten. Sollte die Krankheit länger dauern, endet die Lohnfortzahlung, und die Krankenkasse des Mitarbeiters übernimmt. Sie zahlt dann Krankengeld in Höhe von etwa 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens.

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