Kündigungsschutz bei internem Firmenwechsel: Das musst du wissen

Küdigungsschutz bei internen Firmenwechsel

Ein interner Firmenwechsel kann viele Vorteile mit sich bringen – sei es durch bessere Karrierechancen, eine veränderte Work-Life-Balance oder neue Herausforderungen. Doch wie sieht es mit dem Kündigungsschutz bei internem Firmenwechsel aus? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Änderung des Arbeitsverhältnisses? Was sagt das Arbeitsrecht? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige dazu.

Was ist ein interner Firmenwechsel?

Ein interner Firmenwechsel bedeutet, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns eine andere Stelle oder Abteilung einnimmt. Dieser Jobwechsel ändert zwar etwas am Arbeitsplatz und de Arbeitsverhältnissen, aber findet dennoch intern statt.Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Durch eine Versetzung innerhalb der gleichen Firma
  • Durch eine interne Bewerbung auf eine neue Position
  • Durch eine Änderungskündigung, bei der ein neuer Vertrag angeboten wird
  • Durch eine Kündigung mit Wiedereinstellung in einer neuen Abteilung

Wichtig ist, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die damit verbundenen Rechte und Pflichten kennen.

Definition und Bedeutung

Ein interner Firmenwechsel kann eine große Chance für Arbeitnehmer sein. Er bietet die Möglichkeit:

  • Neue Aufgaben zu übernehmen
  • Die Karriere voranzutreiben
  • Arbeitsbedingungen zu verbessern
  • Die Work-Life-Balance zu optimieren

Doch während der Wechsel in vielen Fällen freiwillig ist, gibt es auch Szenarien, in denen eine Umstrukturierung des Unternehmens solche Wechsel notwendig macht.

Unterschied zum Betriebsübergang

Ein interner Firmenwechsel ist nicht mit einem Betriebsübergang zu verwechseln. Bei einem Betriebsübergang wird ein Teil oder die gesamte Firma auf einen neuen Inhaber übertragen. In diesem Fall gilt nach § 613a BGB ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

Ein interner Firmenwechsel hingegen bleibt innerhalb des Unternehmens und unterliegt den individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen.

Gründe für einen internen Firmenwechsel

Ein interner Firmenwechsel kann aus unterschiedlichen Beweggründen erfolgen:

  • Berufliche Weiterentwicklung: Mehr Verantwortung oder eine spezialisiertere Position
  • Veränderte Lebensumstände: Umzug, Familienplanung oder gesundheitliche Faktoren
  • Kürzere Arbeitswege: Standortwechsel innerhalb eines Unternehmens
  • Anpassung an neue Unternehmensstrukturen: Fusionen oder Abteilungsumstrukturierungen

Rechte und Pflichten beim internen Firmenwechsel

Informationspflichten des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber muss Arbeitnehmer über Möglichkeiten und Bedingungen eines internen Firmenwechsels aufklären. Dazu gehören:

  • Details zur neuen Position
  • Veränderungen im Arbeitsvertrag
  • Auswirkungen auf bestehende Arbeitsrechte

Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer kann einem internen Firmenwechsel widersprechen. Der Widerspruch sollte schriftlich und fristgerecht erfolgen, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern.

Kündigungsschutz beim internen Firmenwechsel

Der Kündigungsschutz bei internem Firmenwechsel hängt von der Art des Wechsels ab. In der Regel bleibt der bestehende Kündigungsschutz erhalten. Dennoch gibt es einige Sonderfälle:

  • Änderungskündigung: Falls der Arbeitgeber eine neue Position nur unter geänderten Vertragsbedingungen anbietet, kann dies eine Kündigung mit neuem Angebot bedeuten.
  • Probezeit in neuer Position: Manche Arbeitgeber vereinbaren eine neue Probezeit, wodurch der Kündigungsschutz vorübergehend schwächer sein kann.
  • Tarifvertragliche Regelungen: In manchen Tarifverträgen gibt es spezielle Bestimmungen für interne Wechsel.

Tipps für die interne Bewerbung

Wenn du dich auf eine neue interne Position bewirbst, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Eine professionelle Bewerbung auch innerhalb des Unternehmens abgeben
  • Deine bisherige Erfahrung und Stärken hervorheben
  • Gespräche mit der neuen Abteilung oder dem neuen Vorgesetzten suchen
  • Klären, ob sich Vertragsbedingungen verändern

Was passiert mit dem Resturlaub?

Beim internen Firmenwechsel bleibt dein Resturlaub in der Regel erhalten. Falls du die Abteilung wechselst, solltest du jedoch klären:

  • Ob der Resturlaub übertragen wird oder ob du ihn vorher nehmen solltest
  • Ob sich tarifliche Regelungen auf deinen Urlaubsanspruch auswirken

Besonderheiten bei Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge können den internen Firmenwechsel beeinflussen. Falls dein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, solltest du dich über folgende Punkte informieren:

  • Gibt es Sonderregelungen für interne Wechsel?
  • Wird eine neue Probezeit festgelegt?
  • Ändern sich die Kündigungsfristen oder Gehaltsstrukturen?

Fazit: Kündigungsschutz bei internem Arbeitsplatzwechsel

Ein interner Firmenwechsel kann eine tolle Chance sein, bringt aber auch vertragliche Änderungen mit sich. Der Kündigungsschutz bei einem Stellenwechsel im Betrieb bleibt in der Regel bestehen, aber es gibt Ausnahmen wie Änderungskündigungen oder neue Probezeiten. Informiere dich daher genau über deine Rechte und gestalte deinen Wechsel strategisch!

FAQ: Kündigungsschutz bei internem Firmenwechsel

1. Verliere ich meinen Kündigungsschutz bei einem internen Firmenwechsel?
Nein, in der Regel bleibt dein Kündigungsschutz erhalten. Allerdings können Sonderfälle wie eine Änderungskündigung oder eine neue Probezeit vorübergehend Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben.

2. Kann mein Arbeitgeber mich zu einem internen Firmenwechsel zwingen?
Ein interner Firmenwechsel muss in der Regel einvernehmlich erfolgen. Ohne deine Zustimmung kann ein Wechsel nur durch eine Versetzung innerhalb des Arbeitsvertrags oder durch eine Änderungskündigung erfolgen.

3. Was passiert mit meinem Gehalt und meinen Arbeitsbedingungen nach einem internen Firmenwechsel?
Dein Gehalt und deine Arbeitsbedingungen können sich ändern, wenn der neue Job andere Anforderungen stellt. Prüfe deshalb vorab deinen neuen Arbeitsvertrag und kläre alle Details mit deinem Arbeitgeber.

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