Gesetzliche Kündigungsfrist: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

gesetzliche kündigungsfrist

Was ist die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie soll beiden Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ausreichend Zeit geben, sich auf das bevorstehende Vertragsende vorzubereiten.

Dabei kann die Kündigungsfrist auf verschiedenen Grundlagen beruhen:

Unabhängig von der Grundlage gilt: Eine fristgerechte Kündigung muss den jeweiligen Bestimmungen entsprechen, um wirksam zu sein.

Bürgerliches Gesetzbuch: Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dies bedeutet, dass eine Kündigung spätestens vier Wochen vorher beim Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingehen muss.

Allerdings kann sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängern:

  • 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Monatsende
  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Monatsende
  • 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Monatsende
  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Monatsende
  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Monatsende

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Arbeitgeberkündigungen. Arbeitnehmer können grundsätzlich immer mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen.

Verlängerte Kündigungsfristen

Eine längere Kündigungsfrist soll Arbeitnehmer schützen, die bereits lange im Unternehmen tätig sind. Hier einige Vorteile der gestaffelten Kündigungsfristen:

  • Mehr Zeit zur Neuorientierung bei längerer Betriebszugehörigkeit
  • Höherer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer
  • Planungssicherheit für Unternehmen, um rechtzeitig Ersatz zu finden

Besonders in leitenden Positionen oder Berufen mit hoher Verantwortung kann die Kündigungsfrist vertraglich über die gesetzlichen Regelungen hinaus verlängert werden.

Sonderregeln bei der Kündigung

Es gibt bestimmte Fälle, in denen besondere Kündigungsfristen gelten:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Sie haben eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen (§ 169 SGB IX). Zusätzlich muss das Integrationsamt die Kündigung vorher genehmigen.
  • Insolvenz des Unternehmens: Im Insolvenzfall beträgt die Kündigungsfrist für alle Arbeitnehmer maximal drei Monate zum Monatsende (§ 113 InsO).
  • Probezeit: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Viele Arbeitsverträge enthalten individuelle Kündigungsfristen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche kann vereinbart werden, solange sie für beide Seiten gilt.
  • Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei Aushilfstätigkeiten).

Tipp: Prüfe deinen Arbeitsvertrag genau, um sicherzustellen, dass deine Kündigung fristgerecht erfolgt.

Tarifliche Kündigungsfristen

Falls ein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, kann die tarifliche Kündigungsfrist von der gesetzlichen abweichen. Tarifverträge sind häufig in Branchen mit starker Gewerkschaftsvertretung üblich, wie zum Beispiel:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Gesundheits- und Pflegeberufe
  • Öffentlicher Dienst

Hier kann die Kündigungsfrist je nach tariflicher Vereinbarung sowohl kürzer als auch länger als die gesetzliche Kündigungsfrist sein.

Berechnung der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Sie endet an dem Tag, der sich aus der gesetzlichen oder vertraglichen Regelung ergibt.

Wichtige Punkte zur Berechnung

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und persönlich oder per Post übermittelt werden.
  • Entscheidend ist das Datum, an dem das Schreiben beim Empfänger eingeht, nicht das Absendedatum.
  • Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig.

Fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrags

Wenn du deinen Job wechseln möchtest, solltest du sicherstellen, dass du deine Kündigungsfrist korrekt berechnest. Um Fehler zu vermeiden, kannst du folgende Schritte beachten:

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Welche Kündigungsfrist gilt für dich?
  2. Gesetzliche Frist berechnen: Falls keine vertragliche Regelung vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Kündigung schriftlich einreichen: Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein.
  4. Zugang sicherstellen: Lasse dir den Erhalt der Kündigung bestätigen oder sende sie per Einschreiben.

Folgen einer falsch berechneten Kündigungsfrist

Eine fehlerhafte Kündigungsfrist kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Ist die Frist zu kurz, kann die Kündigung als unwirksam angesehen werden.
  • Der Arbeitgeber kann auf Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist bestehen.
  • Falls du bereits einen neuen Job hast, kann es zu Überschneidungen und Problemen mit dem neuen Arbeitgeber kommen.

Falls Unsicherheiten bestehen, kannst du dich an die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Wichtige Fragen für Arbeitnehmer

Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Falls dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag andere Regelungen enthält, gilt diese Frist.

Kann ich während der Probezeit sofort kündigen?
Nein, auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese kann jedoch durch eine vertragliche Regelung abgekürzt oder verlängert sein.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert?
Eine formgerechte Kündigung ist immer wirksam. Falls der Arbeitgeber sich weigert, solltest du eine Empfangsbestätigung anfordern oder das Schreiben per Einschreiben verschicken.

FAQ zur gesetzlichen Kündigungsfrist

1. Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine längere Frist vereinbart wurde, gilt diese.

2. Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Entscheidend ist nicht das Absendedatum, sondern wann die Kündigung beim Empfänger eingeht.

3. Kann der Arbeitgeber mir eine kürzere Kündigungsfrist auferlegen?
Grundsätzlich nicht. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, z. B. bei Aushilfstätigkeiten (§ 622 Abs. 5 BGB) oder in der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

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