Die Dienstpflichten des Arbeitnehmers
Sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird, sind auch die Pflichten und Rechte des Beamten und des Dienstherrn geregelt. Die Dienstpflichten, die der Gesetzgeber festgelegt hat, müssen von Beamten, Richtern und auch von Soldaten dringend beachtet werden. Diese Berufsgruppe unterliegt dem Disziplinarrecht, welches Verstöße gegen die jeweilige Dienstpflicht ahndet. Das Bundesbeamtengesetz gibt exakte Vorgaben hierzu. Dienstpflicht taucht als Begriff jedoch auch in privaten Beschäftigungsverhältnissen auf. Die Begrifflichkeiten und Inhalte ähneln sich sehr.
Inhaltsverzeichnis
Die Pflichten und Rechte für verbeamtete Personen und Arbeitnehmer
Welche Pflichten die jeweilige verbeamtete Person hat, sind im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Diese Dienstpflichten sind unterschiedlich in den verschiedenen Branchen und Behörden.
Die Dienstpflicht beschreibt den Umstand, dass Beamte sich mit ihrem kompletten Verhalten nach dem Grundgesetz richten müssen und die freiheitliche demokratische Grundordnung aufrechterhalten sollen und für diese auch einstehen. Zudem ist es eine Dienstpflicht, dass sich verbeamtete Personen vollständig auf die Ausübung ihres Dienstes und der damit verbundenen Aufgaben widmen.
Das Amt muss mit bestem Gewissen ausgeführt werden und es dürfen keine eigennützigen Verhaltensweisen erfolgen. Dies wäre eine Verletzung der Dienstpflicht. Sogar der Wohnort eines Beamten wird geregelt. Damit dieser sich vollständig auf das Arbeiten konzentrieren kann, darf die Entfernung vom Wohnort zur Dienststelle nicht zu groß sein. So gibt es bei Soldaten der Bundeswehr entsprechende Einrichtungen, in denen sie schlafen.
Die Dienstpflichten des Arbeitnehmers
Sowohl im öffentlichen Dienst als auch in allgemeinen, zivilen Arbeitsverhältnissen gibt es bestimmte Vorschriften, an welche sich die dort beschäftigten Personen halten müssen.
Auch diese können als Dienstpflichten angesehen werden:
- Erbringen der vereinbarten Arbeitstätigkeit
- ein Arbeitnehmer muss dem Unternehmen treu sein und sich für die Unternehmensinteressen einsetzen, Beamte müssen der Behörde und dem Staat treu sein und für das Grundgesetz einstehen
- die Abgabe des Sozialversicherungsnachweises und der Lohnsteuerkarte in der Personalabteilung
- die Pflicht gehorsam und rücksichtsvoll in der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Unternehmen/der Behörde
- Verschwiegenheitspflicht
- die Pflicht, sich bei Erkrankung sofort krank zu melden
- die Pflicht zu korrekten Angaben bei der Führung eines Arbeitszeitkonten von Spesen etc.
- Auskunftspflicht über den Stand der Arbeit
- die Pflicht. eine Schwangerschaft sofort zu melden
- die Pflicht, mit anvertrauten Materialien oder Werkzeugen sorgsam umzugehen
- die Pflicht, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nach Anweisung anzuwenden bzw. Durchzuführen
Es bestehen noch weitere Möglichkeiten der Dienstpflichten, die individuell nach Unternehmen und Branche oder Behörde auftreten können.
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