Die Übernachtungspauschale und ihre Höhe
Im Berufsleben kommt es hin und wieder dazu, dass eine Geschäftsreise länger dauert und eine Übernachtung folgt. Um Deinen Mitarbeitern bei den Reisekosten eine Erleichterung zu bieten, ist die Übernachtungspauschale eine gute Möglichkeit. Was es mit dieser auf sich hat, erfährst du bei Hooray.
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Was genau ist die Übernachtungspauschale?
Die Übernachtungspauschale erhalten Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber steuerfrei, wenn sie aufgrund geschäftlicher Reisen auswärts übernachten müssen. Eine Übernachtungspauschale wird auch als Unterkunftspauschale oder Hotelpauschale bezeichnet.
Die Reisekostenabrechnung und die Übernachtungspauschale
Ein Teil der Reisekostenabrechnung ist die Übernachtungspauschale, die die Abrechnung der Reisekosten vereinfacht. Dadurch, dass eine Pauschale ausbezahlt wird, müssen nicht mehr die tatsächlichen Kosten berechnet werden. Die Kosten der jeweiligen Unterkunft müssen trotzdem belegt werden.
Für Mitarbeiter, die für das Unternehmen reisen, wird diese Pauschale steuerfrei ausbezahlt und dadurch entsteht für Dein Unternehmen keine weitere betriebliche Ausgabe. Diese Pauschale legst nicht Du als Unternehmer fest, sondern ihre Höhe wird jährlich neu veranschlagt.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale im Jahr 2024?
Das Bundesfinanzministerium legt zum 1. Januar jeden Jahres die Übernachtungspauschale für das Aus- und Inland fest. Dies ist einer der Gründe, warum für Inlandsreisen keine jährliche Anpassung durchgeführt wird. Für die Übernachtungspauschale ist die rechtliche Grundlage das Bundesreisekostengesetz.
Im Jahr 2024 beträgt die Übernachtungspauschale für Deutschland laut Paragraph 7 Bundesreisekostengesetz pro Nacht im Inland 20 Euro. Unternehmen sind berechtigt, diese Pauschale über einen Zeitraum von drei Monaten auszuzahlen.
Hier gilt jedoch zu beachten: Jeder Unternehmer ist berechtigt, seinen Mitarbeitern eine höhere Pauschale auszuzahlen! Wird vom Unternehmen mehr bezahlt, unterliegt der Betrag über den 20 Euro der Steuer!
Das bedeutet, wenn Du Deinen Mitarbeitern zum Beispiel 30 Euro Übernachtungspauschale bezahlst, dann sind davon 20 Euro steuerfrei und die restlichen 10 Euro sind zu versteuern.
Die Übernachtungspauschale im Ausland
Die Übernachtungspauschale im Ausland richtet sich nach den Kosten, die im Ausland entstehen. Das Bundesfinanzministerium passt daher die Pauschale stets an die Metropolen und Länder an. So ist zum Beispiel eine Übernachtung in Frankreich generell mit 105 Euro pro Nacht veranschlagt. In bestimmten Bezirken von Paris ist die Pauschale allerdings mit 159 Euro pro Nacht festgesetzt. Wie zu sehen ist, sind die Unterschiede hier sehr hoch.
Weiter Auslandsreisekostenpauschalen Beispiele:
Land oder Stadt |
Für Anreisetag und Abreisetag (und ab 8 Stunden der Anwesenheit) |
Übernachtungspauschale 24 Stunden |
Übernachtungskosten |
Bestimmte Bezirke von Paris |
39 Euro |
58 Euro |
159 Euro |
Frankreich generell |
35 Euro |
53 Euro |
105 Euro |
Barcelona |
23 Euro |
34 Euro |
118 Euro |
Madrid |
28 Euro |
42 Euro |
118 Euro |
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