Berechnung Urlaubsanspruch

Urlaubssperre

Um Urlaubstage berechnen zu können, gibt es einiges zu beachten. Branchenabhängig und auch von Betrieb zu Betrieb unterscheiden sich die Berechnungen voneinander. Dies liegt zum Beispiel daran, dass manchmal auch Sonntage zu den regelmäßigen Arbeitstagen gehören. Auch bei Teilzeitjobs stehst du mit der Berechnung von Urlaubstagen vor einer neuen Herausforderung. Ebenfalls gibt es bei Elternzeit und Mutterschutz einiges zu beachten, was die Kategorie Berechnung Urlaubsanspruch angeht. HoorayHR bietet Dir zahlreiche Hilfestellungen bei der Mitarbeiterorganisation und wir zeigen Dir, wie Du den Urlaubsanspruch berechnen kannst.

Der Urlaubsanspruch ist variabel

Zunächst einmal gibt es selbstverständlich gesetzliche Regelungen bezüglich des Urlaubes, welcher Deinen Mitarbeitenden zusteht. Es gibt einen gesetzlich geregelten Mindestanspruch auf Urlaub, dieser beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hiermit nicht übereinstimmt und dementsprechend Anpassungen vorgenommen werden müssen. In der Kategorie Berechnung Urlaubsanspruch müssen die jeweiligen Umstände dementsprechend genau beachtet werden.

Hast Du schon unsere Tools zum Abwesenheitsmanagement oder zur Zeiterfassung ausprobiert? Diese sind sicherlich hilfreich, um dich noch besser zu organisieren.

Wichtig für Dich als Arbeitgeber

Wichtig für Dich als Arbeitgeber ist, dass Du Arbeitstage nicht abrunden darfst, wenn Du den Urlaubsanspruch berechnen möchtest. Außerdem gelten Samstage gesetzlich als Werktag und werden auch so in die Berechnungen aufgenommen. Der in Werktagen gezählte Urlaub muss in Arbeitstage umgerechnet werden, um Ansprüche korrekt berechnen zu können.

Berechnung Urlaubsanspruch bei einer Sechs-Tage-Woche

Um das oben Beschriebene einmal zu verdeutlichen, haben wir Dir ein Beispiel anhand der Sechs-Tage-Woche erstellt.Die Dauer des gesamten Urlaubs wird durch sechs geteilt und mit den wöchentlichen Arbeitstagen Deines jeweiligen Arbeitnehmers multipliziert.

So kannst Du den Urlaubsanspruch berechnen:

24 Tage Urlaub : 6 Arbeitstage die Woche x 5 gearbeitete Tage = 20 Tage Urlaub

Da der Urlaubsanspruch sich auf die jeweiligen Arbeitstage bezieht und diese erwähnt nicht abgerundet werden dürfen, gilt hier der gleiche Urlaubsanspruch wie bei Vollzeitbeschäftigten. Gilt nur, wenn der teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter ebenfalls 5 Tage die Woche arbeiten. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte hingegen nur einige Tage in der Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden.

Berechnung Urlaubsanspruch Teilzeit:

Täglich Arbeitszeit aber geringere Stundenzahl als eine Vollzeitkraft

20 Urlaubstage (24:6×5=20)

Nicht tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel 2 Tage in der Woche

10 Urlaub

(24:5×2= 9,6 – aufgerundet 10)

Nicht tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel 3 Tage in der Woche

15 Tage Urlaub

(24:5×3=14,4 – aufgerundet 15)

Diese 10 beziehungsweise 15 Tage Urlaubsanspruch gelten selbstverständlich nur für die beiden (oder die drei) Tage der Woche, an denen gearbeitet wird. An den anderen Tagen haben die Arbeitnehmer in Teilzeit generell frei, da es sich um arbeitsfreie Tage handelt. Angestellte im Mutterschutz dürfen entsprechende Fehlzeiten nicht als Urlaub angerechnet bekommen.

Bei Arbeitnehmern in Elternzeit kann mit Begründung eine Kürzung des Urlaubes stattfinden. Jeden Monat um genau ein Zwölftel. Ob Du dies tust, liegt bei Dir als Arbeitgeber.

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