Arbeitsbereitschaft
In einigen Branchen gelten feste Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden. Doch nicht selten gibt es Berufe, in denen es die sogenannte Arbeitsbereitschaft gibt. Sie ist eine besondere Form der Bereitschaft und als Arbeitgeber solltest Du genau darüber Bescheid wissen. Es existieren einige Unterschiede zum Beispiel zwischen der Rufbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst.
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Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Arbeitsbereitschaft?
Die Arbeitsbereitschaft besteht immer dann, wenn Mitarbeitende ihrer Arbeit nicht nachgehen und trotzdem aufmerksam darauf warten, die Tätigkeit aufnehmen zu können. Tritt eine Arbeitssituation ein, muss die Arbeit augenblicklich und vollumfänglich aufgenommen werden. Hierbei dürfen sich Beschäftigte nicht vom Arbeitsplatz entfernen.
Die erbrachte Leistung auf geistigem und körperlichem Niveau ist während der Bereitschaft gering. Das bedeutet, dass keinerlei Anstrengung getätigt wird. Der Betriebsrat hat übrigens ein Mitspracherecht und auch Mitbestimmungsrechte.
Konkrete Beispiele für Arbeitsbereitschaft
Taxifahrer, welche auf einen Fahrgast warten, befinden sich beispielsweise in Arbeitsbereitschaft. Sie sind aufmerksam, in oder bei ihrem Fahrzeug und wenn ein Fahrgast erscheint, sind sie direkt einsatzfähig. Auch Fahrer für den Rettungsdienst, Verkäufer und Telefonisten kennen solche ruhigen Zeiten sehr gut.
Weitere Beispiele stellen der technische Service oder ein Hausmeister dar. Muss etwas gewartet, kontrolliert oder repariert werden, dann sind sie schnell zur Stelle. Die Arbeitsbereitschaft gilt als Arbeitszeit, so steht es auch im Arbeitszeitgesetz. Dementsprechend darf auch diese Form der Bereitschaft nur acht Stunden täglich und 48 Wochenstunden erfolgen.
Ausnahmen
Hierzu gibt es selbstverständlich Ausnahmen, welche jedoch mit dem jeweiligen Tarifvertrag übereinstimmen müssen. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft in größerem Umfang, können auch täglich zehn oder mehr Stunden gearbeitet werden. Es muss hierzu jedoch ein Tarifvertrag bestehen, welcher die Voraussetzung für diese Ausnahmen ist.
Sehr gängig ist dies im Sicherheitsbereich oder bei Fahrern für Rettungsfahrzeuge. Warten die Mitarbeitenden dieser beiden Branche auf ihren Einsatz, dann befinden sie sich in Arbeitsbereitschaft. Fallen zwei Stunden der täglichen Arbeitszeit in den Bereich der Arbeits Bereitschaft, so können 10 Stunden gearbeitet werden. Fällt die gesamte Zeit in diese Kategorie, sind manchmal auch 12 Stunden am Tag möglich.
Achtung Wortverwechslung
Es gibt neben der Arbeitsbereitschaft auch die Rufbereitschaft und den Bereitschaftsdienst. Diese drei gehören zwar zur Gruppe Bereitschaft, unterscheiden sich dennoch. Die Rufbereitschaft wird außerhalb des Arbeitsplatzes verbracht und Mitarbeitende sind entsprechend rufbereit, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu können. Der Bereitschaftsdienst wiederum ist ein zusätzlich zur regulären Arbeitszeit verbrachter Dienst, an welchem sie sich meist am Arbeitsplatz bereithalten. Fällt keine Arbeit an, können Mitarbeitende zum Beispiel auch schlafen.
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