Arbeitnehmerüberlassung Ärzte – So meisterst Du rechtssicheres Recruiting im Gesundheitswesen

Die Anforderungen an das Recruiting im Gesundheitswesen steigen – insbesondere bei medizinischem Fachpersonal wie Ärztinnen und Ärzten. In Zeiten von Fachkräftemangel, kurzfristigen Personalengpässen und hohem administrativen Druck setzen immer mehr HR-Abteilungen auf die Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten, um Versorgungslücken zu schließen.
Aber was genau bedeutet das eigentlich für Dich als HR-Verantwortliche*r in einem Krankenhaus, einer Klinik oder bei einem spezialisierten Dienstleister? In diesem Beitrag zeigen wir Dir praxisnah, wie die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte funktioniert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Du kennen solltest und wie Du den Einsatz effizient und compliant gestaltest.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung bei Ärzten?
- Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung Ärzte für Deine HR-Abteilung
- Worauf musst Du bei der Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten achten?
- Bulletpoints: Was gehört in den HR-Workflow bei der Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten?
- Aufzählung im Fließtext – Diese Unterlagen solltest Du griffbereit haben
- Digitalisierung & HR-Software: Wie kann Technologie unterstützen?
- Fazit: Arbeitnehmerüberlassung Ärzte als strategisches HR-Instrument
- FAQ – Arbeitnehmerüberlassung Ärzte
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung bei Ärzten?
Die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte ist ein spezielles Modell der Zeitarbeit: Ein medizinischer Personaldienstleister (Verleiher) überlässt einem Krankenhaus oder einer Klinik (Entleiher) ärztliches Personal auf Zeit. Die Ärztin oder der Arzt ist dabei beim Dienstleister angestellt, wird aber im Auftrag des Entleihers tätig.
Dieses Modell unterscheidet sich von der klassischen Festanstellung oder der Beauftragung freiberuflicher Honorarkräfte – und bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich.
Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung Ärzte für Deine HR-Abteilung
Gerade in einer dynamischen HR-Umgebung kann die Arbeitnehmerüberlassung medizinischen Einrichtungen helfen, flexibel und schnell auf Personalbedarfe zu reagieren. Hier die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Schnelle Verfügbarkeit: Kurzfristige Vakanzen können effizient überbrückt werden
- Weniger administrativer Aufwand: Der Arbeitgeber bleibt der Dienstleister – Du kümmerst Dich lediglich um die Einsatzplanung
- Planbare Kostenstruktur: Die Abrechnung erfolgt meist pauschal pro Stunde oder Tag
- Rechtssicherheit bei korrekter Umsetzung: Im Gegensatz zu Scheinselbstständigkeit bei Honorarkräften ist das Modell rechtlich klar geregelt
Worauf musst Du bei der Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten achten?
Die Zusammenarbeit mit externen Ärzt*innen über ein Leiharbeitsverhältnis klingt zunächst unkompliziert – bringt aber aus HR-Sicht einige Punkte mit sich, auf die Du besonders achten solltest.
1. Erlaubnispflicht nach AÜG
Die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte fällt unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das bedeutet konkret:
- Der Verleiher benötigt eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Du als Entleiher solltest Dir die Lizenz nachweisen lassen und regelmäßig prüfen
- Verträge sollten transparent und AÜG-konform gestaltet sein
2. Gleichstellungsgrundsatz („Equal Pay“)
Spätestens nach neun Monaten im Einsatz muss der überlassene Arzt in Bezug auf Lohn und Arbeitsbedingungen gleichgestellt werden – mit festangestellten Ärzt*innen der gleichen Qualifikation.
3. Einsatzdauer und Kontinuität
Du solltest die Einsatzzeiten der Leihärzte dokumentieren und im Blick behalten – unter anderem, um Fristen zur Gleichstellung (Equal Treatment) oder maximale Überlassungszeiten einzuhalten.
Bulletpoints: Was gehört in den HR-Workflow bei der Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten?
Damit die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte in Deiner HR-Abteilung reibungslos funktioniert, solltest Du diese Punkte in Deinen Recruiting-Workflow integrieren:
- Prüfung der AÜG-Erlaubnis des Dienstleisters
- Schriftliche Überlassungsverträge mit allen relevanten Regelungen
- Abstimmung mit Fachabteilungen zur Einsatzplanung
- Erfassung der Einsatzdauer im System
- Regelmäßiger Abgleich mit Equal-Pay-Anforderungen
- Feedback-Prozesse zur Einsatzqualität
Aufzählung im Fließtext – Diese Unterlagen solltest Du griffbereit haben
Für die korrekte Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung Ärzte empfiehlt es sich, folgende Dokumente strukturiert abzulegen:
- Kopie der AÜ-Erlaubnis des Personaldienstleisters
- Überlassungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung
- Einsatzzeiten- und Stundenlisten
- Dokumentation zur Entlohnungsprüfung
- Rückmeldungen aus dem Einsatzbereich
Digitalisierung & HR-Software: Wie kann Technologie unterstützen?
Gerade wenn Du regelmäßig auf die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte zurückgreifst, lohnt sich der Einsatz digitaler Tools. Moderne HR-Software kann Dir helfen, Transparenz und Rechtssicherheit herzustellen:
1. Vertragsmanagement
Digitale Systeme ermöglichen die strukturierte Ablage und Verwaltung aller AÜG-relevanten Unterlagen – mit automatischer Fristüberwachung.
2. Zeiterfassung & Equal-Pay-Kontrolle
Überlassungsdauer und Fristen zur Gleichstellung können digital überwacht und automatisch angezeigt werden.
3. Kommunikation & Feedback
Plattformbasierte Lösungen erleichtern die Rückmeldung von Fachabteilungen zum Einsatz der Leihärzte – das verbessert die Qualitätssicherung.
Fazit: Arbeitnehmerüberlassung Ärzte als strategisches HR-Instrument
Die Arbeitnehmerüberlassung Ärzte ist weit mehr als ein reines Notfallinstrument – sie kann bei richtiger Umsetzung ein flexibler, rechtssicherer Baustein Deiner strategischen Personalplanung sein. Besonders in Phasen von hoher Auslastung oder saisonalen Engpässen bietet sie Dir eine schnelle Lösung mit kalkulierbarem Risiko.
Wichtig ist, dass Du die rechtlichen Anforderungen genau kennst und geeignete Prozesse etablierst – unterstützt durch die passenden digitalen Tools. So sorgst Du dafür, dass Dein HR-Team auch in herausfordernden Zeiten effizient, compliant und erfolgreich bleibt.
FAQ – Arbeitnehmerüberlassung Ärzte
1. Benötigt jeder Personaldienstleister eine spezielle Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten?
Ja, laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist eine gültige Erlaubnis zwingend erforderlich – auch für medizinisches Personal wie Ärztinnen und Ärzte. Als HR-Verantwortliche*r solltest Du Dir diese Erlaubnis vom Dienstleister immer schriftlich vorlegen lassen und regelmäßig überprüfen.
2. Wie lange dürfen überlassene Ärzt*innen in einer Einrichtung eingesetzt werden?
Grundsätzlich dürfen Leihärzte bis zu 18 Monate am Stück in derselben Einrichtung tätig sein. Ab dem 10. Monat gelten Equal-Pay- und Equal-Treatment-Regelungen, sofern keine tarifliche Ausnahmeregelung greift. Wichtig ist, die Einsätze systematisch zu dokumentieren, um Fristen nicht zu überschreiten.
3. Was unterscheidet die Arbeitnehmerüberlassung von der Beschäftigung freiberuflicher Honorarärzte?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Arzt beim Personaldienstleister angestellt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei Honorarärzten handelt es sich um selbstständige Leistungen – allerdings besteht hier ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit. Aus HR-Sicht bietet die Arbeitnehmerüberlassung von Ärzten deutlich mehr rechtliche Sicherheit.
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