Wichtige Änderungen im iGZ Tarifvertrag 2025: Was du wissen musst

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Der neue iGZ Tarifvertrag 2025 bringt bedeutende Änderungen für die Zeitarbeits- und Leiharbeitsbranche mit sich. Dieser wurde zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verhandelt. Die neuen Regelungen treten im Oktober 2024 in Kraft und beinhalten unter anderem Entgeltsteigerungen, Anpassungen bei Branchenzuschlägen sowie neue Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder. In diesem Artikel erfährst du, welche Änderungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgebende zukommen.

Tarifvertrag 2025: Überblick

Der iGZ Tarifvertrag 2025 tritt ab Oktober 2024 nach langen Verhandlungen in Kraft und gilt für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit, die unter den Tarifvertrag fallen. Ziel der neuen Vereinbarung ist eine Verbesserung der Lohnstruktur sowie die Anpassung der tariflichen Rahmenbedingungen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Lohnerhöhungen in zwei Stufen: Insgesamt steigen die Entgelte um 7,5 Prozent.
  • Verlängerung der Manteltarifverträge bis September 2025.
  • Erweiterung des Mindestlohntarifvertrags mit identischen Stundenentgelten zur Entgeltgruppe 1.
  • Mitgliedervorteile für Gewerkschaftsmitglieder, darunter Sonderzahlungen für Urlaub und Weihnachten.

Diese Änderungen sollen für mehr Stabilität und Fairness in der Zeitarbeitsbranche sorgen.

Lohnerhöhungen in der Personaldienstleistung

Eines der zentralen Themen des iGZ Tarifvertrags 2025 ist die Erhöhung der Löhne für Zeitarbeitskräfte.

  • Zum 1. Oktober 2024 steigen die Löhne um 3,7 Prozent.
  • Zum 1. März 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3,8 Prozent.

Die genaue Höhe des Gehalts hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe ab. Wer wissen möchte, in welche Entgeltgruppe er fällt, kann die aktuellen Entgelttabellen des GVP nutzen, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Entgelttabellen und Branchenzuschläge

Neben den Lohnerhöhungen bleiben die Branchenzuschläge bestehen. Diese Zuschläge werden abhängig von der Dauer des Einsatzes in einem Unternehmen gestaffelt und erhöhen das tariflich vereinbarte Stundenentgelt.

Wichtige Punkte zu den Branchenzuschlägen:

  • Sie gelten für das gesamte Tarifgebiet.
  • Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Sie werden auf das tariflich vereinbarte Stundenentgelt aufgeschlagen.

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Mitgliedervorteile für Gewerkschaftsmitglieder

Gewerkschaftsmitglieder profitieren zusätzlich von Sonderzahlungen, die zweimal jährlich ausgezahlt werden:

  • Urlaubsgeld 2024: bis zu 517,50 Euro.
  • Weihnachtsgeld 2024: bis zu 536,65 Euro.

Diese Zahlungen setzen eine Mindestmitgliedschaft von sechs Monaten in einer DGB-Gewerkschaft voraus. Die Höhe der Sonderzahlung steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Manteltarifverträge und Mindestlohntarifvertrag

Ein weiteres wichtiges Element des iGZ Tarifvertrags 2025 ist die Verlängerung der Manteltarifverträge.

  • Die bestehenden Manteltarifverträge wurden bis zum 30. September 2025 verlängert.
  • Ein neuer Mindestlohntarifvertrag wurde abgeschlossen, dessen Mindestlöhne identisch mit den in der Entgeltgruppe 1 festgelegten Stundenentgelten sind.

Damit bleibt eine klare und geregelte Lohnuntergrenze für Beschäftigte in der Zeitarbeit erhalten.

Verhandlungsergebnis und Forderungen

Das am 1. März 2024 erzielte Verhandlungsergebnis umfasst:

  • Die Entgelttarifverträge des BAP und iGZ.
  • Die Wiedereinsetzung der zuvor gekündigten Entgelttarifverträge zum 1. April 2024.
  • Die Möglichkeit, die Entgelttarifverträge frühestens zum 30. September 2025 erneut zu kündigen.

Diese Einigung sorgt für Stabilität in der Branche und gibt Unternehmen sowie Arbeitnehmenden Planungssicherheit.

Erklärungsfrist und weitere Informationen

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 19. März 2024 vereinbart.

Weitere Informationen zum iGZ Tarifvertrag 2025 können direkt bei den folgenden Institutionen angefordert werden:

  • Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
  • Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)

Fazit

Der iGZ Tarifvertrag 2025 bringt spürbare Verbesserungen für Zeitarbeitskräfte und sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Branche. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Lohnerhöhungen um insgesamt 7,5 Prozent in zwei Stufen.
  • Erweiterte Branchenzuschläge für eine faire Entlohnung.
  • Besondere Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder, darunter Sonderzahlungen für Urlaub und Weihnachten.
  • Verlängerung der Manteltarifverträge und Einführung eines neuen Mindestlohntarifvertrags.

Für Zeitarbeitnehmende ist es wichtig, sich über die neuen Regelungen zu informieren, um die eigenen Rechte und finanziellen Vorteile bestmöglich zu nutzen.

FAQ: Wichtige Fragen zum iGZ Tarifvertrag 2025

1. Welche Lohnerhöhungen sind im iGZ Tarifvertrag 2025 vorgesehen?
Der iGZ Tarifvertrag 2025 sieht eine Erhöhung der Löhne für Zeitarbeitskräfte in zwei Stufen vor: Zum 1. Oktober 2024 steigen die Löhne um 3,7 Prozent und zum 1. März 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3,8 Prozent. Die genaue Höhe der Entgelte hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe ab, die in den aktuellen Entgelttabellen des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) eingesehen werden kann.

2. Welche Vorteile haben Gewerkschaftsmitglieder durch den neuen Tarifvertrag?
Gewerkschaftsmitglieder profitieren von zusätzlichen Sonderzahlungen. Wer mindestens sechs Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist, erhält zweimal jährlich eine Extrazahlung: Das Urlaubsgeld 2024 beträgt bis zu 517,50 Euro, das Weihnachtsgeld 2024 bis zu 536,65 Euro. Diese Zahlungen steigen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

3. Was passiert mit den Manteltarifverträgen und dem Mindestlohntarifvertrag?
Die bestehenden Manteltarifverträge wurden bis zum 30. September 2025 verlängert. Zudem wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Die darin festgelegten Mindestlöhne entsprechen den Stundenentgelten der Entgeltgruppe 1, sodass eine einheitliche und geregelte Lohnuntergrenze für Beschäftigte in der Zeitarbeit sichergestellt ist.

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