Abfindung und Fünftelregelung: Steuerliche Vorteile verstehen

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Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber endet, kann eine Abfindung als Entschädigung gezahlt werden. Doch viele Arbeitnehmende stellen sich die Frage: Abfindung – wann Fünftelregelung? Die Fünftelregelung kann eine erhebliche Entlastung in Sachen Steuern bieten, doch sie ist an bestimmte Voraussetzungen rund um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebunden. Besonders für HR-Abteilungen ist es wichtig, über die steuerlichen Aspekte informiert zu sein, um Mitarbeitende bestmöglich zu beraten. In diesem Beitrag erfährst du, wann die Fünftelregelung angewendet werden kann, wie sie funktioniert und welche steuerlichen Risiken es gibt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmenden leistet, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie dient als finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und wird häufig in folgenden Situationen gezahlt:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter abbauen muss.
  • Aufhebungsvertrag: Wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
  • Gerichtliche Vergleiche: Wenn vor dem Arbeitsgericht eine Einigung über eine Abfindung erzielt wird.

Obwohl es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, wird sie oft im Arbeitsrecht als Lösung genutzt, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte der Abfindung

Grundsätzlich ist eine Abfindung steuerpflichtig, da es sich um eine außerordentliche Einkunft handelt. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren – die Fünftelregelung.

  • Die Abfindung wird nicht als reguläres Einkommen behandelt, sondern über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt.
  • Der Arbeitgeber muss die Abfindung versteuern, wenn keine Steuererleichterung greift.
  • Die Höhe der Besteuerung hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.

Durch die Fünftelregelung wird die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, auch wenn die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt wird.

Die Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist ein steuerliches Verfahren, das die Steuerlast auf eine hohe Einmalzahlung mindern kann. Ohne diese Regelung würde eine Abfindung wie das reguläre Jahreseinkommen versteuert werden, was zu einer hohen Steuerprogression führen kann.

Wichtige Fakten zur Fünftelregelung:

  • Sie ermöglicht eine ermäßigte Besteuerung von Abfindungen.
  • Sie gilt nur, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.
  • Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 24 Nr. 1 EStG.
  • Die Berechnung basiert auf einem Fünftel der Abfindung, wodurch die Steuerprogression abgemildert wird.

Vereinfacht dargestellt funktioniert die Berechnung so:

  1. Die Abfindungssumme wird durch fünf geteilt.
  2. Der zusätzliche Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung wird ermittelt.
  3. Dieser Steuerbetrag wird mit fünf multipliziert und ergibt die gesamte Steuerlast für die Abfindung.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Damit die Fünftelregelung angewendet werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Die Abfindung muss in einer Summe ausgezahlt werden. Eine gestückelte Auszahlung über mehrere Jahre schließt die Fünftelregelung meist aus.
  • Es muss eine „Zusammenballung von Einkünften“ vorliegen. Das bedeutet, dass die Abfindung in einem einzigen Steuerjahr ausgezahlt wird und nicht auf mehrere Jahre verteilt ist.
  • Teilzahlungen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine größere Einmalzahlung muss deutlich über den anderen Teilbeträgen liegen.
  • Die Abfindung darf nicht regelmäßig gezahlt werden. Monatliche Zahlungen gelten nicht als außerordentliche Einkünfte und unterliegen der normalen Besteuerung.

Ob die Fünftelregelung angewendet werden kann, entscheidet letztlich das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung.

Abfindung in der Steuererklärung angeben

Um die Fünftelregelung zu nutzen, muss die Abfindung korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Die Angabe erfolgt in der Anlage N, Zeile 17 (Stand: 2022).
  • Wird die Fünftelregelung nicht angewendet, gehört die Abfindung in Zeile 18.
  • Die korrekte Eintragung ist wichtig, um die Steuerermäßigung zu erhalten.

Da Fehler bei der Steuererklärung zu einer höheren Steuerlast führen können, empfiehlt es sich, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Risiken bei der Anwendung der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist nicht automatisch anwendbar und kann in einigen Fällen zu steuerlichen Nachteilen führen:

  • Fehlende Zusammenballung: Falls die Abfindung nicht als einmalige Sonderzahlung angesehen wird, kann die Fünftelregelung verweigert werden.
  • Neues Arbeitsverhältnis im selben Jahr: Wenn der oder die Arbeitnehmende nach der Kündigung schnell eine neue Anstellung findet, kann das Finanzamt eine Zusammenballung von Einkünften ablehnen.
  • Nachträgliche Steuerprüfung: Falls das Finanzamt die Anwendung der Fünftelregelung später anzweifelt, kann eine hohe Steuernachzahlung drohen.

Für HR-Abteilungen bedeutet das: Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann helfen, unangenehme Überraschungen für Arbeitnehmende zu vermeiden.

Gesetzliche Neuregelung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine wesentliche Änderung bei der Anwendung der Fünftelregelung.

  • Die Pflicht zur Berücksichtigung der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber entfällt.
  • Dadurch müssen Arbeitnehmende selbst aktiv werden und die Steuerermäßigung über die Einkommenssteuererklärung beantragen.
  • Unternehmen profitieren von einem geringeren Prüfungsaufwand, während Arbeitnehmende vorübergehend eine höhere Steuerlast tragen könnten.

Diese Änderung bedeutet, dass die steuerliche Entlastung erst nachträglich gewährt wird, was für Arbeitnehmende eine finanzielle Herausforderung darstellen kann.

Zusammenfassung

Die Fünftelregelung bietet eine Möglichkeit, die Steuerlast bei einer Abfindung zu senken. Sie kann jedoch nur angewendet werden, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird und als einmalige außerordentliche Einkunft gilt.

  • Die Fünftelregelung kann eine erhebliche Steuerersparnis bringen.
  • Die Abfindung muss in der Steuererklärung korrekt angegeben werden.
  • Ab 2025 müssen Arbeitnehmende die Steuerermäßigung selbst beantragen.

Für HR-Abteilungen ist es wichtig, sich über diese Regelungen zu informieren, um ausscheidende Mitarbeitende korrekt zu beraten und steuerliche Risiken zu minimieren. Ein rechtzeitiger Hinweis auf die Fünftelregelung kann für viele Arbeitnehmende eine wertvolle finanzielle Erleichterung sein.

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