Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im öffentlichen Dienst nach 6 Wochen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Deine Rechte und was nach 6 Wochen im öffentlichen Dienst passiert
Krank zu sein ist nie angenehm, aber es beruhigt zu wissen, dass du auch während deiner Krankheit nicht auf dein Einkommen verzichten musst. Das deutsche Arbeitsrecht sichert dir während deiner Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Doch was genau bedeutet das? Wie lange wird dein Gehalt weitergezahlt, und was passiert im öffentlichen Dienst nach 6 Wochen Krankheit?
In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Lohnfortzahlung, speziell mit Blick auf den öffentlichen Dienst und die Zeit nach den ersten 6 Wochen.
Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet den Anspruch, den jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat, wenn er aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir für eine bestimmte Zeit weiterhin dein Gehalt zu zahlen – und das in voller Höhe. Der Regelfall sieht vor, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) übernimmt.
Damit du Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist seit mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb angestellt.
- Du bist krankheitsbedingt arbeitsunfähig und hast dies mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen.
- Deine Krankheit ist der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit.
Die Lohnfortzahlung beträgt in den ersten 6 Wochen 100 % deines normalen Arbeitsentgelts. Aber was passiert, wenn die Krankheit länger dauert, vor allem im öffentlichen Dienst?
Lohnfortzahlung im öffentlichen Dienst nach 6 Wochen – Wie geht es weiter?
Wenn du im öffentlichen Dienst angestellt bist und deine Krankheit länger als 6 Wochen andauert, gibt es besondere Regelungen. Nach den ersten 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers, aber das bedeutet nicht, dass du ohne Einkommen dastehst.
- Krankengeld von der Krankenkasse Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt in der Regel deine Krankenkasse die Zahlungen in Form von Krankengeld. Dieses Krankengeld beträgt etwa 70 % deines Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % deines Nettoentgelts. Wichtig zu wissen: Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt.
- Unterschiede im öffentlichen Dienst Anders als in der Privatwirtschaft gibt es im öffentlichen Dienst zusätzliche Absicherungen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nach den 6 Wochen weiterhin einen Teil des Gehalts zahlen, um die Differenz zwischen dem Krankengeld und deinem ursprünglichen Lohn zu überbrücken. Dies ist jedoch von deinem konkreten Tarifvertrag und deinen individuellen Vereinbarungen abhängig.
- Besonderheiten bei Beamten Wenn du als Beamter im öffentlichen Dienst tätig bist, hast du sogar einen noch besseren Schutz. Beamte erhalten im Krankheitsfall keine Krankengeldzahlungen, sondern weiterhin ihre volle Besoldung, unabhängig von der Dauer der Krankheit. Der Staat übernimmt die Kosten.
Worauf du bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall achten solltest
Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber immer rechtzeitig über deine Erkrankung informierst. In der Regel musst du spätestens am dritten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung einreichen, die deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Für eine nahtlose Lohnfortzahlung im Krankheitsfall musst du diese Frist einhalten.
Solltest du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein, wird deine Krankenkasse automatisch aktiv und beginnt mit der Auszahlung des Krankengeldes. In der Übergangsphase von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld musst du darauf achten, dass deine Krankmeldung durchgehend erfolgt. Eine lückenhafte Krankmeldung kann dazu führen, dass du vorübergehend kein Geld bekommst.
Wer zahlt nach den 6 Wochen?
Nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung übernimmt, wie bereits erwähnt, in den meisten Fällen die Krankenkasse die Zahlungen. Falls du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, kann es aber sein, dass es Zusatzregelungen gibt, die deine finanzielle Lage weiter verbessern. Hier lohnt sich ein Blick in deinen Tarifvertrag oder die Rücksprache mit deinem Arbeitgeber bzw. Personalbüro.
Die Krankenkasse zahlt dir bis zu 78 Wochen Krankengeld. Solltest du nach Ablauf dieser Zeit immer noch arbeitsunfähig sein, greifen weitere Absicherungssysteme wie Erwerbsminderungsrente oder private Versicherungen.
Hier ist eine einfache Tabelle, die den Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im öffentlichen Dienst verdeutlicht. Sie zeigt, wie sich die Zahlungen im Laufe der Krankheitszeit verändern, insbesondere nach den ersten 6 Wochen:
Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Zeitraum | Zahlung durch | Höhe der Zahlung |
---|---|---|
1. bis 6. Woche (42 Tage) | Arbeitgeber | 100 % deines Gehalts |
Ab der 7. Woche (ab Tag 43) | Krankenkasse (Krankengeld) | 70 % des Bruttoeinkommens (max. 90 % des Nettoentgelts) |
Zusätzlich im öffentlichen Dienst | Arbeitgeber (Aufstockung, falls im Tarifvertrag geregelt) | Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz deines Nettogehalts |
Maximaler Krankengeldbezug | Krankenkasse (max. 78 Wochen) | Bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit |
Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft
Im öffentlichen Dienst gelten oft günstigere Bedingungen im Vergleich zur Privatwirtschaft. Besonders Beamte sind umfassender abgesichert. Sie erhalten auch nach den ersten 6 Wochen weiterhin ihre volle Besoldung, während Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nach 6 Wochen auf das Krankengeld zurückfallen.
Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es tarifliche Regelungen, die in manchen Fällen eine sogenannte Aufstockung des Krankengeldes vorsehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Teil des Gehalts weiterzahlt, um die Differenz zwischen dem Krankengeld und deinem eigentlichen Nettoentgelt auszugleichen.
Länger krank: Welche Absicherung gibt es noch?
Wenn du länger krank bist und die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinter dir liegen, solltest du weitere Sicherungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch private Versicherungen, die eine längere Krankheit abdecken. Zum Beispiel:
- Private Krankentagegeldversicherung: Diese Versicherung zahlt dir zusätzlich zu dem gesetzlichen Krankengeld eine finanzielle Unterstützung.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn deine Krankheit langfristig dazu führt, dass du nicht mehr arbeiten kannst, schützt dich diese Versicherung.
Entdecke die Stärken von HoorayHR.
Demo ansehen
Für weitere spannende Einblicke und wertvolles Wissen zu wichtigen HR-Themen wie Work-Life Balance steht dir unser HR-Lexikon zur Verfügung. Teste außerdem jetzt kostenlos unsere HR software sowie unsere Featuretools für Krankmeldungen und Spesenabrechnungen!
Haftungsausschluss
Wichtig! Unsere Artikel und Beiträge auf unserer Website dienen der Information und sind nicht verbindlich. Sie stellen keine vollumfängliche Rechtsberatung dar und sollen lediglich Informationen zu bestimmten Personalthemen vermitteln. Der Inhalt dieser Artikel ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist.
FAQs zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und nach 6 Wochen
Dein Gehalt wird im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen (42 Tage) in voller Höhe von deinem Arbeitgeber gezahlt. Nach den 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dann erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, das etwa 70 % deines Bruttoeinkommens ausmacht. In bestimmten Fällen wird das Krankengeld im öffentlichen Dienst durch eine Aufstockung ergänzt.
Ja, im öffentlichen Dienst sind die Absicherungen in der Regel besser. Beamte erhalten ihre volle Besoldung auch bei längerer Krankheit. Tarifbeschäftigte können von einer Aufstockung des Krankengeldes profitieren.
Nach den 6 Wochen zahlt deine Krankenkasse Krankengeld. Dieses wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Danach greifen andere Absicherungen, wie Erwerbsminderungsrente oder private Versicherungen.
Ja, um eine nahtlose Zahlung zu gewährleisten, musst du sicherstellen, dass du lückenlos krankgeschrieben bist. Eine unterbrochene Krankschreibung kann dazu führen, dass du vorübergehend keine Zahlungen erhältst.